Neulich beim Amtsarzt – Teil 2 – Das Ergebnis
Wie du dich vielleicht erinnern wirst, lieber Leser, habe ich vor einigen Wochen davon berichtet, wie es mir bei meinem Besuch beim Amtsarzt erging. Heute hatte ich einen Termin bei meinem AMS, wo ich das Ergebnis, oder vielmehr die Rechnung, präsentiert bekam. Ich möchte Vorausschicken, das es mich doch ziemlich schockiert hat, was mir mein Berater zu sagen hatte.
Der Amtsarzt kam zu dem Ergebnis, ich wäre nicht dazu in der Lage einen Kurs zu besuchen, aufgrund diverser körperlicher Probleme, die mir attestiert wurden. Mein allgemein schlechter körperlicher Zustand, sowie eine genaue Nennung aller meiner Gebrechen, fehlte in dieser Mitteilung ebenfalls nicht. Nachdem mein Berater mir dies Mitteilte, erklärte er, da ich nicht Kursfähig sei, wäre ich auch nicht Arbeitsfähig, und habe daher keinen Anspruch mehr auf die Leistung des AMS.
Als ich das hörte, mußte ich erst ein paarmal kräftig schlucken, um nicht in Tränen auszubrechen. Diese Mitteilung hatte mich wirklich schockiert, und nicht nur mich, auch meinen Berater, wie er mir in unserem Gespräch mitteilte. Er könnte da aber nichts machen, da so nun einmal die Regeln sind, ich kann keinen Kurs besuchen, also bin ich auch nicht arbeitsfähig. Ich sollte einen Antrag auf Invaliditätspension stellen, dann bekomme ich Pensionsvorschuß, und solange der Prozess läuft, wäre ich damit versorgt.
Die erste Frage die mir durch den Kopf schoß, als ich das alles hörte, und mich wieder etwas gefangen hatte war, ob ich denn ab sofort kein Geld mehr bekäme. Daraufhin meinte mein Berater, beruhigend, ich würde solange Zeit bekommen, bis der Antrag eingereicht, und mein Bezug des Pensionsvorschußes gesichert ist. Auch mit Entschuldigungen, das es nicht anders gehe, und die Regeln so seien, da wäre nichts zu machen. Ich wiegelte ab, denn er konnte nun wirklich nichts dafür, das teilte ich ihm auch mit.
Auch was nun zu tun sei, teilte mir mein Berater mit, ich sollte mir bei der Bezirkshauptmannschaft einen Termin geben lassen, mir einen Antrag auf Invaliditätspension holen, und diesen einreichen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, und ich würde von der Pensionsversicherungsanstalt als Arbeitsfähig eingestuft, und damit für den Bezug der Invaliditätspension abgelehnt werden, bekäme ich auch wieder Notstandshilfe. Denn das wäre für das AMS ebenso bindend, wie das Gutachten des Amtsarztes, das mich für nicht Kursfähig einstufte.
Wie es tatsächlich in meiner Sache weitergehen wird, lieber Leser, das weiß Gott allein. Ich kann nur hoffen, das sich dass nicht zu sehr in die länge zieht, und am Ende doch einmal auch mir etwas gutes passiert. Die Befunde sprechen für sich, und meine körperlichen Probleme lassen sich auch nicht wegleugnen. Aber ob das reichen wird, damit ich in die Invaliditätspension gehen kann, wer weiß? Heute möchte ich jedenfalls nichts mehr wissen, nur noch abschalten, und meine Gedanken auf andere Dinge lenken. Deshalb verabschiede ich mich jetzt, bis zu meinem nächsten Eintrag.