Son of Sons

Realität Träume und die traurige Wirklichkeit

Als mir das AMS einmal den Bezug strich

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In den letzten Wochen war ich hier nicht sehr aktiv. Ich brauchte ein wenig Abstand von diesem Blog, und von meinen Erlebnissen, die ich bisher dargelegt habe. Nun möchte ich aber damit fortfahren und dir, lieber Leser, ein weiteres Erlebnis erzählen. Heute erfährst du, lieber Leser, wie mir einmal der Bezug vom AMS gestrichen wurde, und was das für Folgen hatte.

Beim AMS werden üblicherweise Kontaktinformationen hinterlegt, über die ein arbeitsloser Mensch erreichbar ist, sollte sich etwas wichtiges ergeben. Von mir ist dem AMS die Telefonnummer und die E-Mail Adresse bekannt. Ich bekam Stellenausschreibungen üblicherweise per Post zugesandt, woraufhin ich mich auch immer rechtzeitig beworben habe und Rückmeldung über Erfolg oder Mißerfolg beim AMS gab. Irgendwann begann es, und ich bekam auch Stellenvorschläge über E-Mail zugesandt. Auch darauf habe ich mich beworben und gab innerhalb der jeweiligen Frist eine Rückmeldung an das AMS.

Wie du sicher selber aus leidvoller Erfahrung weist, lieber Leser, kann es auch zu Problemen kommen. Eine E-Mail wird verschickt, sie kommt aber nicht an. Der Virenscanner erkennt einen Anhang plötzlich als gefährlichen Virus und löscht beides. Bei mir war es so, das mir ein Stellenvorschlag zugesandt wurde, den ich aber nicht empfing. Welches Problem dahintersteckte kann ich heute auch nicht mehr sagen. Welche Schwierigkeiten es allderings für mich brachte dafür umso besser. Nachfolgend erzähle ich dir, lieber Leser, nun was da schief gelaufen ist.

Es war am 18. des bewußten Monats wo einige Rechnungen bei mir eintrudelten. Am darauffolgenden Tag mußte ich also zur Bank und die Überweisungen in die Wege leiten. Dabei nutzte ich gleich die Gelegenheit, mir die Kontoauszüge ausdrucken zu lassen. Auf diesen war jedoch keine Überweisung der Notstandshilfe für den laufenden Monat zu finden. Diese erhalte ich im Normalfall am 15. jeden Monats, diesmal jedoch war nichts überwiesen worden. Einigermaßen erstaunt machte ich mich sogleich auf in Richtung des heimatlichen AMS. Bei meinem Termin erfuhr ich dann, das mein Bezug gestrichen wurde, weil ich mich auf einen Stellenvorschlag hin nicht gemeldet habe. Da der Berater in der Servicezone keine Befugnis hatte die Sperre aufzuheben, wurde ich zu meinem persönlichen Berater weiter verwiesen.

Bei ihm angekommen regte ich mich zuerst darüber auf, das man mir einfach ohne Bescheid zu geben den Bezug gestrichen hat. Er überprüfte es, teilte mir mit das mein Bezug tatsächlich gestrichen worden wäre, und fragte mich nach dem Grund. Ich erlaubte mir die Frage, welcher Stellenvorschlag denn gemeint wäre, er entgegnete diejenige die ich ihnen per E-Mail geschickt habe.  Die E-Mail mit dem Stellenvorschlag kam nicht an, und mir wurde der Bezug gestrichen, weil ich nicht fristgerecht Rückmeldung gegeben habe. Das teilte ich ihm mit und fügte hinzu, das ich mich immer an Fristen halte, was er auch sehr genau wisse. Ich verlangte, das die Sperrung aufgehoben wird, da ich einfach nichts dafür kann, dass die E-Mail mich nicht erreicht hat. Ich könnte mich schließlich nicht auf etwas hin melden, das ich nicht erhalten habe, und das es ungerecht sei das mein Bezug kommentarlos eingestellt wurde.

Er überprüfte den ganzen Vorgang, befand das ich wohl recht habe, und setzte die Bezugssperre außer Kraft. Im Zuge dieses außerplanmässigen Termins kam ich mit meinem Berater auch gleich überein, das mir zukünftig nur mehr per Post Stellenvorschläge übermittelt werden sollten. Darauf ließ er sich ohne weiteres ein, und ich bekam auch tatsächlich meinen Bezug innerhalb eines Tages überwiesen. Allerdings wurde nicht der ganze Betrag überwiesen, für die Dauer der Sperre entfiel der Bezug. Man teilte mir auf meine Nachfrage hin mit, ich wäre gesperrt worden, habe mich nicht gemeldet, also war die Sperre auch gerechtfertigt. Aus diesem Grund wurde mir der Fehlbetrag auch nicht nachträglich übermittelt. Für mich zählte nur, das ich den Bezug überhaupt wieder bekam, und bis zum nächsten Zahltag über die Runden komme. Ein Einspruch dagegen hätte vermutlich ohnehin nichts bewirkt, als mich zu ärgern, das ich aufgrund eines Fehlers den Bezug von 17 Tagen gestrichen bekam, und einen Teil davon abschreiben mußte. 

Die E-Mail von der ich hier erzählte, hätte mich laut Berater am 2. des Monats erreichen sollen. Vom 2. des Monats bis zum 19. war also der Bezug weg gewesen. Hätten mich nicht einige Rechnungen erreicht, wäre ich so schnell auch garnicht darauf gekommen, dass mir das Geld gestrichen wurde. Einen Termin beim AMS hatte ich in absehbarer Zeit nicht, und auch sonst wäre für diesen Monat alles bezahlt gewesen. Da ich gesundheitlich ziemlich labil bin, hätte mir durchaus auch etwas passieren können. Das hätte bedeutet, das ich im schlimmsten Fall auch nicht krankenversichert gewesen wäre. Das AMS tendiert nämlich dazu, der GKK eine Anweisung zu übermitteln, den Krankenkassenbezug einzustellen wenn eine Bezugssperre erfolgt ist.  

Mein Rat an dich, lieber Leser, lautet also, nie deine E-Mail Adresse beim AMS anzugeben. Falls du es schon getan hast, so verlange von deinem Berater einfach, das dir die Stellenvorschläge grundsätzlich nur über die Post zugestellt werden.  Denn per Post ist es 100% sicher das dich der Stellenvorschlag auch erreicht. Damit kannst du dir unter Umständen einiges an Ärger ersparen.

Written by sonofsons

23. April 2009 um 9:59 am

Eine Antwort

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  1. Servas Son of Sons!
    Und noch etwas kann passieren, was ich gerade heute wieder im aktuellen Heftchen „Rechtshilfetipps von Erwerbsarbeitslosen für Erwerbsarbeitslose“ nachgelesen habe:
    „Leistungssperre kann dazu führen, dass der betreffende Zeitraum nicht als Pensionszeit angerechnet wird – und zwar auch dann, wenn die Sperre rückwirkend wieder aufgehoben wird.“
    Ja, da kommt Freude auf!!!!
    Mit herzlichen Grüßen aus Graz-Umgebung Süd
    Gitta

    Brigitte Zöllner

    24. April 2009 at 5:41 pm


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